AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B)

ROWETA CHEMIE GmbH 
Industriestraße 22
88441 Mittelbiberach
Deutschland

Handelsregister: HRB 743671
Registergericht: Amtsgericht Ulm
USt-IdNr.: DE351914419

Geschäftsführerin: Tamara Lehmann


1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der ROWETA CHEMIE GmbH gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und die Lieferung von chemischen Produkten, Reinigungsmitteln, Spezialchemikalien, technischen Flüssigkeiten sowie für Entwicklungs-, Abfüll-, Private-Label- und Lohnfertigungsleistungen.

1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde.


2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Sämtliche Angebote der ROWETA CHEMIE GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

2.2 Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung bzw. Leistung zustande.

2.3 Angaben zu Produkten, technischen Daten, Spezifikationen, Anwendungen oder Einsatzmöglichkeiten stellen keine garantierten Beschaffenheitsvereinbarungen dar, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.


3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1 Sämtliche Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Transportkosten.

3.2 Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

3.3 Bei Zahlungsverzug ist die ROWETA CHEMIE GmbH berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen geltend zu machen.

3.4 Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich beeinträchtigen, ist die ROWETA CHEMIE GmbH berechtigt, Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen.


4. Lieferung und Lieferzeit

4.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.

4.2 Teillieferungen sind zulässig, soweit diese für den Kunden zumutbar sind.

4.3 Fälle höherer Gewalt, Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen, Streiks, Energieengpässe oder sonstige unvorhersehbare Ereignisse entbinden die ROWETA CHEMIE GmbH für die Dauer der Störung von ihrer Leistungspflicht.

4.4 Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht spätestens mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über.


5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum der ROWETA CHEMIE GmbH.

5.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungsbetrages an die ROWETA CHEMIE GmbH ab.


6. Produktbeschaffenheit und Anwendung

6.1 Chemische Produkte sind entsprechend ihrer technischen Spezifikation sowie geltender Sicherheits- und Anwendungshinweise zu verwenden.

6.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Eignung der Produkte für den vorgesehenen Einsatzzweck eigenverantwortlich zu prüfen.

6.3 Geringfügige chargenbedingte Abweichungen in Farbe, Geruch, Viskosität oder sonstigen Eigenschaften stellen keinen Mangel dar, soweit die Funktionstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.


7. Entwicklungsleistungen und Private Label

7.1 Bei kundenspezifischen Entwicklungen, Rezepturen, Private-Label- oder Lohnfertigungsprojekten erfolgt die Herstellung auf Grundlage der mit dem Kunden abgestimmten Anforderungen.

7.2 Freigaben von Rezepturen, Designs, Etiketten oder Verpackungen durch den Kunden gelten als verbindlich.

7.3 Der Kunde trägt die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit bereitgestellter Inhalte, Kennzeichnungen, Marken oder Designs.

7.4 Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte an entwickelten Rezepturen, Verfahren und technischen Unterlagen bei der ROWETA CHEMIE GmbH.


8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel schriftlich anzuzeigen.

8.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

8.3 Bei berechtigten Mängeln erfolgt nach Wahl der ROWETA CHEMIE GmbH Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

8.4 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


9. Haftung

9.1 Die ROWETA CHEMIE GmbH haftet uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

9.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die ROWETA CHEMIE GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

9.3 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, Produktionsausfälle oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.


10. Schutzrechte und Vertraulichkeit

10.1 Sämtliche technischen Unterlagen, Rezepturen, Muster, Konzepte und Informationen sind vertraulich zu behandeln.

10.2 Eine Weitergabe an Dritte ist ohne schriftliche Zustimmung der ROWETA CHEMIE GmbH unzulässig.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht

11.1 Erfüllungsort für sämtliche Leistungen ist Mittelbiberach.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist, soweit gesetzlich zulässig, Ulm.

11.3 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).


12. Schlussbestimmungen

12.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

12.2 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


Stand: Juni 2026